Bitcoin steuerfrei verkaufen – Haltefrist und 1.000-Euro-Freigrenze

Private Anleger in Deutschland können Gewinne aus Kryptowährungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei vereinnahmen. Die zwei wichtigsten Stellschrauben sind die einjährige Haltefrist und die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte.

Steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer

Kryptowährungen im Privatvermögen gelten als „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne des § 23 EStG. Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zwölf Monate, ist der Gewinn nicht steuerbar – unabhängig von der Höhe.

Wichtig: Als Veräußerung gilt nicht nur der Verkauf gegen Euro, sondern auch der Tausch in eine andere Kryptowährung und das Bezahlen mit Coins.

  • Haltefrist: mehr als zwölf Monate
  • Tausch Coin gegen Coin ist eine Veräußerung
  • Verbrauchsfolge grundsätzlich FIFO
  • Nachweis über Transaktionshistorie nötig

Die Freigrenze von 1.000 Euro

Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 bleiben Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn eines Jahres unter 1.000 Euro liegt. Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag: Wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Für Erträge aus Staking oder Lending gilt eine eigene Freigrenze von 256 Euro für sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.

Typische Fallstricke

Viele Anleger verlieren die Steuerfreiheit unbemerkt: durch Tauschgeschäfte vor Fristablauf, durch fehlende Nachweise über den Kaufzeitpunkt oder weil Coins über mehrere Börsen verteilt sind und die FIFO-Reihenfolge nicht sauber dokumentiert ist.

  • Fehlende Kaufbelege bei alten Börsen
  • Wallet-Transfers ohne Zuordnung
  • Freigrenze knapp überschritten
  • Gewerblicher Handel statt privater Vermögensverwaltung

Die kurze Antwort – und der Haken

Ja, ein privater Bitcoin-Verkauf kann nach aktueller Rechtslage nach mehr als einem Jahr steuerfrei sein. Der Haken liegt fast immer im Nachweis: Käufe, interne Transfers und die Zuordnung der veräußerten Bestände müssen zusammenpassen.

Beispiel aus der Praxis

Wer Bitcoin auf Börse A kauft, später auf eine eigene Wallet und danach zu Börse B überträgt, hat nicht automatisch verkauft. Ohne saubere Verknüpfung können Tools die Transfers jedoch fälschlich als Abgang behandeln.

Fazit

Steuerfreiheit ist planbar – wenn Haltefristen und Freigrenzen bekannt und die Daten lückenlos dokumentiert sind.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der StBVV.

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Häufige Fragen

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Ja, im Privatvermögen ist der Gewinn aus dem Verkauf nach mehr als zwölf Monaten Haltedauer nicht steuerbar. Das gilt nach aktueller Auffassung der Finanzverwaltung auch dann, wenn die Coins zwischenzeitlich für Staking oder Lending genutzt wurden.