Haltefrist und private Veräußerungsgeschäfte bei Kryptowährungen

Die Haltefrist ist der bekannteste und gleichzeitig der am häufigsten missverstandene Punkt der Krypto-Besteuerung. Sie entscheidet darüber, ob ein Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig bleibt oder nicht.

Grundregel

Kryptowährungen gelten als anderes Wirtschaftsgut. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Haltefrist von einem Jahr sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig; nach Ablauf der Frist bleiben sie außer Ansatz. Für Gewinne innerhalb der Frist gilt zudem eine Freigrenze – wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.

  • Haltefrist von einem Jahr je Anschaffungsvorgang
  • Freigrenze für Gewinne innerhalb der Frist
  • Verkauf, Tausch und Bezahlen gelten als Veräußerung

Was die Frist neu startet

Jeder Tausch ist gleichzeitig Verkauf und Anschaffung: Wer Bitcoin in Ethereum tauscht, veräußert Bitcoin und schafft Ethereum neu an – die Frist beginnt für die neuen Coins von vorn. Dasselbe gilt für Coins, die Sie als Reward oder über einen Airdrop erhalten haben.

  • Coin-zu-Coin-Tausch, auch auf derselben Börse
  • Bezahlen mit Kryptowährung
  • Neu zugeflossene Rewards und Airdrops

Zuordnung der verkauften Coins

Bei vielen Teilkäufen ist entscheidend, welche Coins als verkauft gelten. In der Praxis wird üblicherweise wallet-bezogen nach der Reihenfolge der Anschaffung gerechnet. Genau hier weichen Tool-Auswertungen häufig voneinander ab – und genau hier entstehen die Differenzen, die später Rückfragen des Finanzamts auslösen.

Nachweise

Steuerfreiheit müssen Sie belegen können. Dazu gehören vollständige Transaktionshistorien Ihrer Börsen und Wallets, nachvollziehbare Transfers zwischen eigenen Adressen und dokumentierte Kurse zum jeweiligen Stichtag.

Fazit

Wir rechnen Ihre Haltefristen nachvollziehbar durch, kennzeichnen steuerfreie Bestände und liefern die Nachweise, die das Finanzamt erwartet.

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Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der StBVV.

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